HOMELEGAL COMPLIANCE & SOFTWAREBESCHEID-KONSOLIDIERUNG
EMAS Betriebe können Genehmigungen in einem Konsolidierten Bescheid zusammenfassen lassen!

Die Konsolidierung gemäß Umweltmanagementgesetz (UMG) ist das GENIALE WERKZEUG zur Rechtskonformität von Betriebsanlagen. Dabei werden sämtliche bundesrechtlichen Genehmigungen in einem Bescheid zusammengefasst.

Alle Teile von Einreichprojekten, Verhandlungsschriften und Bescheiden, die den Genehmigungskonsens beschreiben, werden in einem neuen Konsolidierungsantrag erfasst und nach der Konsolidierungsverhandlung von der Behörde in einem neuen Bescheid verbindlich erklärt. Nicht mehr zutreffende Bescheidauflagen werden im Zuge der Verhandlung beseitigt bzw. erforderliche Anpassungen – soweit möglich – mitgenehmigt.

Wir haben zahlreiche Unternehmen in ganz Österreich auf dem Weg zu ihrem konsolidierten Genehmigungsbescheid erfolgreich begleitet und einen Leitfaden für das zuständige Ministerium erstellt.

 

Der Nutzen für Unternehmen
  • EIN Bescheid ersetzt die Vielzahl der bisherigen Genehmigungen
  • Rechtssicherheit für Betrieb und Behörde durch aktuellen Genehmigungskonsens
  • Erleichterung bei zukünftigen Änderungsverfahren auf der Basis des Konsolidierungsbescheides
  • Entfall aller gegenstandslos gewordenen behördlichen Spruchteile
  • Beseitigung von Widersprüchen in Bescheiden
  • Mitgenehmigung von eventuell vorhandenen geringfügigen Abweichungen
  • Verbesserung des Kontakts mit den Behörden

KEC hat österreichweit die meisten Erfahungen mit Bescheidkonsolidierung