Umweltmanagement
Energiemanagement
Was kann beim Thema Energie
schon „gemanagt” werden?
Der Energieeinsatz ist in der heutigen Zeit ein wesentlicher Faktor unserer betrieblichen Abläufe. Daher ist es umso kritischer, wenn die einzelnen Energieträger auch zu wesentlichen Kostenfaktoren in Unternehmen werden. Da kann ein Energiemanagement ansetzen!
Im Zuge einer IST-Analyse werden daher die einzelnen Energieerfordernisse inkl. der verschiedenen eingesetzten Energieträger ermittelt und Lösungen sowohl technischer, organisatorischer aber auch wirtschaftlicher Natur ermittelt. Ein Beispiel dafür ist in vielen produzierenden Unternehmen die Bereitstellung der Energie zur Drucklufterzeugung.
Darauf haben Mitarbeiter von KEC im Rahmen der Ausbildung zum Europäischen Energie-Manager bzw. als Absolventen der FH Pinkafeld ihren Schwerpunkt gelegt.
Betriebliches Energiemanagementsystem nach EN16001
KEC untersützt Betriebe insbesondere bei der Einführung eines betrieblichen Energiemanagementsystems nach der Europäischen Norm (EN) 16001. Diese Beratung richtet sich an Betriebe unterschiedlichster Branchen, mit dem Ziel zur langfristigen Senkung von Energiekosten und CO2-Emissionen durch Umsetzung effektiver Managementprozesse.
Ein betriebliches Energiemanagementsystem bietet folgende Vorteile:
- Senkung der Betriebskosten,
- Vermeidung von CO2-Emissionen (und anderen Treibhausgasen),
- Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit durch Energieeffizienz,
- Bewusstseinsbildung für Energieeffizienz im gesamten Unternehmen.
Energieeffizienzscheck
Im Rahmen des Klima- und Energiefonds besteht die Möglichkeit für kleine und mittlere Unternehmen, einen Energieeffizienzscheck zu beantragen. Mit diesem Scheck in kann eine Erstberatung und Umsetzungsberatung zur Identifikation, Bewertung und Umsetzung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz im Betrieb bezahlt werden. Informationen finden Sie auch hier im Folder (PDF). Diese zu 90% geförderte Energieeffizienzberatung kann mit KEC in Anspruch genommen werden!
Details und Anmeldung unter
www.kmu-scheck.at.
Energieausweis
Das Energieausweis-Vorlage-Gesetz regelt, dass bei jeder Veräußerung sowie Vermietung und Verpachtung von Gebäuden oder Nutzungsobjekten dem Käufer oder Bestandnehmer ein Energieausweis vorgelegt werden muss. Durch die Ausstellung eines Energieausweises helfen wir Ihnen, die Gesamtenergieeffizienz und den Energiebedarf von Gebäuden zu berechnen und geben Empfehlungen für die Optimierung der Energieeffizienz.
ZURüCK • NACH OBEN

























