Legal Compliance
Konsolidierung
Bei der Konsolidierung gemäß UMG
- werden sämtliche bundesrechtlichen Genehmigungen in einem Bescheid zusammengefasst,
- erfolgt eine Analyse und Bereinigung des bestehenden Genehmigungskonsenses und
- wird eine übersichtliche, aktuelle Anlagendokumentation erstellt.
Das Umweltmanagementgesetz 2002 (UMG) macht es möglich, dass österreichische Betriebe ihre Genehmigungssituation bereinigen, obsolete Auflagen tatsächlich beseitigen und noch nicht genehmigte Anpassungen mitgenehmigen lassen können.
Wir haben zahlreiche Unternehmen in ganz Österreich auf dem Weg zu ihrem konsolidierten Genehmigungsbescheid erfolgreich begleitet und zwar sowohl bei der Erstellung der Antragsunterlagen als auch bei den Verhandlungen mit den Behörden.
Der Nutzen für Ihr Unternehmen
- EIN Bescheid ersetzt die Vielzahl der bisherigen Genehmigungen
- Rechtssicherheit durch die behördliche Überprüfung des Genehmigungskonsenses
- Erleichterung bei zukünftigen Änderungsverfahren auf der Basis des Konsolidierungsbescheides
- Entfall aller gegenstandslos gewordenen behördlichen Spruchteile
- Beseitigung von Widersprüchen von/in Bescheiden
- Mitgenehmigung von eventuell vorhandenen Abweichungen
- Verbesserung des Kontakts mit den Behörden
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